Schulelternbeirat – Übersicht

Liebe Eltern,

der Schulelternbeirat vertritt die Interessen der Eltern in der Schulgemeinschaft. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen, Anregungen oder Diskussionsbedarf haben!

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Aufgaben

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Klassenelternbeiräten zusammen und übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus.

Der Schulelternbeirat muss beispielsweise Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote zustimmen. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.

Details finden Sie in den §§ 100 bis 120 im Hessischen Schulgesetz.

Darüber hinaus steht der Schulelternbeirat allen Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung und trägt deren Anliegen an die Schulleitung, die Lehrer, die Schüler oder den Schulträger heran.

Um der Vielzahl unterschiedlicher Anliegen gerecht werden zu können, hat der Schulelternbeirat auf Initiative des ehemaligen Vorsitzeden Klaus Laue neben den beiden Vorsitzenden auch Elternsprecher für die einzelnen Jahrgangsstufen gewählt (siehe Personen).

Deren Aufgaben sind:

  • Regelmäßiger Gedankenaustausch mit den Elternbeiräten der Stufe
  • Regelmäßiger Austausch mit den Stufenleitungen (Schulleitung)
  • Schnittstelle zum SEB-Vorstand bei Angelegenheiten, die jahrgangsstufenübergreifend sind

Die Kommunikationswege sehen im Idealfall wie folgt aus:

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