Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Mittwoch, 22.04.2020, liegen uns neue Informationen seitens des Kultusministeriums vor, die wir an dieser Stelle gerne an Sie weitergeben möchten und Ihnen darlegen, wie die Umsetzung an der Weibelfeldschule erfolgt.

Schrittweise Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs (unter Beachtung der Hygienevorschriften) – ab 27.04.2020 für die Abschlussjahrgänge H9, H10, R10 sowie Q2 und Q4.

  • Umsetzung der Hygienemaßnahmen
    • Die Tische in den Räumen wurden unter Beachtung der Abstandsregelungen gestellt und dürfen nicht verrückt werden. Seife und Einmaltücher sind in jedem Raum vorhanden.
    • Das Klingelzeichen, welches in der Regel Unterrichtsbeginn und -ende signalisiert, entfällt.
    • Es finden keine gemeinsamen großen Pausen statt. Die Lernpausen werden unter Beachtung der Hygienevorschriften von der jeweils unterrichtenden Lehrkraft mit den Lerngruppen individuell gestaltet. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten die Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften.
    • Verpflegung ist von den Schülerinnen und Schülern mitzubringen. Die Cafeteria ist geschlossen.
    • Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion sind folgende Punkte zu beachten, für die Sie bitte Ihre Kinder zu Hause sensibilisieren:
      • Bei Erkrankungssymptomen auf jeden Fall zu Hause bleiben
      • Mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen halten
      • Keine Berührungen und Umarmungen
      • Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen
      • Regelmäßiges und ausgiebiges Händewaschen gemäß dem Infektionsschutz
      • Husten- und Niesetikette beachten: In die Armbeuge niesen/husten, Abstand halten
      • Die Toilette ist nur einzeln aufzusuchen.

  • Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem Corona-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.
  • Von Seiten der Schule wird auf Partner- und Gruppenarbeiten verzichtet. Ein Hygiene-, Wege- und Raumkonzept wurde erarbeitet und wird den Schülerinnen und Schülern am ersten Schultag ausführlich erläutert. Diese Maßnahmen sind unbedingt einzuhalten.
  • Die Abstands- und Hygieneregeln sind besonders im öffentlichen Personennahverkehr zu berücksichtigen (Maskenpflicht). Wir empfehlen, mit Fahrrad und zu Fuß den Weg zur Schule zu beschreiten.
  • Das RKI empfiehlt das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Trotz Maske müssen die o.g. Hygienemaßnahmen weiterhin eingehalten werden. Im Unterricht ist das Tragen von Masken aufgrund des gewährleisteten Sicherheitsabstands nicht erforderlich.
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